Rechtliche Vorschriften beim Kauf von Zweimastern in deutschen Gewässern
Der Erwerb von einem Zweimastiges Segelboot in deutschen Gewässern verlangt die strikte Einhaltung maritim-rechtlicher Vorgaben. Große Traditionssegler oder Langfahrtyachten überschreiten oft kritische Längenmaße. Ab einer Rumpflänge von 15 Metern besteht in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur Eintragung in das zentrale Seeschiffsregister. Diese Registrierung verleiht dem Schiff erst das Recht, die Bundesflagge zu führen. Sie dient gleichzeitig als unumstößlicher Eigentumsnachweis bei internationalen Reisen.
Beim Kauf von Privatpersonen ist die lückenlose Dokumentation der Mehrwertsteuer (MwSt.-Nachweis oder Kaufvertrag mit ausgewiesener Umsatzsteuer) elementar. Ohne diesen Beleg drohen bei Zollkontrollen im EU-Raum massive Nachzahlungen. Zudem fordert der Gesetzgeber für Boote ab einer Motorleistung von 11,03 kW (15 PS) den Sportbootführerschein See oder Binnen. Da ein Zweimastiges Segelboot meistens stärkere Einbaumaschinen besitzt, ist dieser Befähigungsnachweis für den Skipper unumgänglich.