Ein Kündigungsschreiben im Briefkasten sorgt meist für großen Schrecken. Besonders brisant wird es, wenn der Arbeitgeber zu extremen rechtlichen Mitteln greift. Doch was bedeutet eine fristlose Kündigung, die hilfsweise zum nächstmöglichen Termin ausgesprochen wird? Diese juristische Formulierung ist in der HR-Praxis extrem häufig, stiftet bei Betroffenen aber regelmäßig Verwirrung. Es handelt sich hierbei um eine doppelte Absicherung des Arbeitgebers, die gravierende Folgen für Ihr Arbeitsverhältnis hat.
Die juristische Logik: Was bedeutet eine fristlose Kündigung, wenn sie hilfsweise zum nächstmöglichen Termin erfolgt ?
Hinter der Formulierung steckt eine taktische Verknüpfung zweier Kündigungsarten. Wenn Arbeitgeber erklären: „Hiermit kündigen wir Ihnen fristlos, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“, schießen sie zweigleisig.
Die außerordentliche Kündigung: Der Chef will das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund sofort (fristlos) beenden.
Die ordentliche Kündigung (hilfsweise): Sollte die fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht scheitern – etwa weil der Kündigungsgrund nicht schwerwiegend genug war –, greift automatisch Plan B. Das Arbeitsverhältnis endet dann regulär unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist.
Die Frage, was bedeutet eine fristlose Kündigung, die hilfsweise zum nächstmöglichen Termin erklärt wird, lässt sich also einfach beantworten: Es ist eine Kündigung mit eingebautem Sicherheitsnetz für den Arbeitgeber, damit der Angestellte den Betrieb im schlimmsten Fall zumindest fristgerecht verlässt.
Häufige Fragen zum Thema: Das müssen Sie wissen
Wie reagiert man auf eine fristlose Kündigung mit Hilfsklausel? Unabhängig von der Formulierung läuft ab Zugang des Schreibens die strikte Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage. Wer diese Frist versäumt, akzeptiert beide Kündigungen als wirksam.
Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld? Ja, bei einer außerordentlichen Kündigung verhängt die Agentur für Arbeit fast immer eine Sperrzeit von 12 Wochen. Greift gerichtlich nur die hilfsweise ordentliche Kündigung, kann diese Sperre unter Umständen abgewendet werden.
Ist die Formulierung „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ rechtens? Ja, das Bundesarbeitsgericht (BAG) hält diese Formulierung für zulässig, sofern für den Arbeitnehmer erkennbar ist, wann die ordentliche Frist regulär ablaufen würde.
Fazit und Handlungsempfehlung
Verstehen Sie, was bedeutet eine fristlose Kündigung, die hilfsweise zum nächstmöglichen Termin formuliert ist, als strategischen Schachzug. Da die Hürden für eine sofortige Entlassung in Deutschland sehr hoch sind, lohnt sich der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht fast immer. Oft lässt sich im Rahmen eines Vergleichs zumindest die fristlose in eine ordentliche Kündigung umwandeln, um das Zeugnis und das Arbeitslosengeld zu retten.